1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
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1.1 Zum Zwecke dieser ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN (die „Geschäftsbedingungen“) gelten die folgenden Definitionen:
- "Verkäufer": CEMBRE GmbH (CEMBRE);
- «Käufer»: ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, das die Produkte vom Verkäufer kauft;
- «Produkte»: die vom Verkäufer hergestellten und/oder verkauften Waren;
- «Bestellung(en)»: jedes Kaufangebot über die Produkte, das der Käufer dem Verkäufer schriftlich unterbreitet;
- «Verkaufsgeschäft(e)»: jeder einzelne Kaufvertrag, der nach Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers beim Käufer abgeschlossen wird.
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1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf von Geräten, Komponenten, Teilen und Materialien (die „Produkte“), die vom Verkäufer an den Käufer geliefert werden. Jeder spezifische Liefervertrag, jede Auftragsbestätigung und jedes Angebot sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bestellung bilden den Kaufvertrag („Vertrag“) zwischen den Parteien. Bei Widersprüchen zwischen diesen Unterlagen gilt der Vorrang entsprechend der im vorigen Satz aufgeführten Reihenfolge.
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1.3 Angebot, Kaufangebot oder Auftragsbestätigung von CEMBRE setzt die Annahme dieser Geschäftsbedingungen durch den Käufer voraus. Das Stillschweigen des Käufers oder die Annahme/Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Bestellung gilt als stillschweigende Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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1.4 Alle zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen, die in der Angebotsanforderung, den Spezifikationen oder der Bestellung des Käufers bzw. in anderen schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen enthalten sind, sind für CEMBRE nicht bindend, es sei denn, diese werden von CEMBRE gesondert unterzeichnet. Das Versäumnis von CEMBRE, den zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen des Käufers (einschließlich der Einkaufsbedingungen des Käufers) zu widersprechen, gilt nicht als Verzicht auf die hierin enthaltenen Bedingungen.
2. BESTELLVORGANG
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2.1 Angebote des Verkäufers sind nicht bindend. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Berechnungen, Verweise auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich der Verkäufer Eigentumsrechte und Urheberrechte gemäß Abschnitt 8 vorbehält.
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2.2 Soweit nicht anders vereinbart, beziehen sich die Angaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen auf den Inhalt der jeweils gültigen Preislisten, Kataloge oder sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form, einschließlich technischer Datenblätter – des Verkäufers.
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2.3 Alle Bestellungen müssen schriftlich übermittelt werden und alle Angaben zur korrekten Identifizierung der angeforderten Produkte und Dienstleistungen enthalten. Der Mindestbestellwert beträgt 250,00 €.
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2.4 Die Bestellung ist ein unwiderrufliches Kaufangebot, wird jedoch vom Verkäufer erst nach Auftragsbestätigung oder -ausführung angenommen.
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2.5 Der Käufer kann die Bestellung nur vor deren Ausführung schriftlich stornieren oder ändern, und der Verkäufer kann diese Anfrage nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen. Nur vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich akzeptierte Stornierungen und Änderungen sind gültig und wirksam.
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
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3.2 Sofern nicht anders schriftlich angegeben, haben Angebote des Verkäufers eine Gültigkeit von 30 Tagen, danach verfallen sie automatisch.
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3.2 Preise in Preislisten und Werbematerialien sind unverbindlich und können nicht als „öffentliches Angebot“ betrachtet werden. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich die Preise stets auf Basis der Lieferbedingung FCA (Incoterms letztgültige Fassung) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- und Leistungssteuer sowie allfällig anfallender Steuern und Abgaben.
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3.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preisliste ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren; die neue Veröffentlichung der Preisliste gilt für alle Bestellungen, die nach dem Datum der Veröffentlichung und Versendung der neuen Veröffentlichung an den Käufer aufgegeben werden. Die Rechnungsstellung erfolgt zu den am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Preisen oder wie in einzelnen Lieferverträgen anders vereinbart.
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3.4 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Käufer die Rechnungen des Verkäufers bei Lieferung, spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto auf den Nettorechnungsbetrag gewährt. Zahlt der Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, gerät er auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall berechnet der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. dem jeweils niedrigeren gesetzlichen Höchstzinssatz sowie eine Kostenpauschale von bis zu € 40,00. Ein weitergehender Anspruch auf Verzugsschaden bleibt unberührt.
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3.5 Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung und beim Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist alle Ansprüche aus der gesamten Geschäftsbeziehung zu dem Kunden sofort fällig zu stellen. Rabattverträge, Rabatte und dergleichen gelten in diesem Fall als verwirkt.
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3.6 Zahlungsversäumnis oder Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen berechtigen den Verkäufer darüber hinaus dazu, die Lieferung der Produkte auszusetzen und jedes einzelne abgeschlossene Verkaufsgeschäft zu beenden. Die Aussetzung der Lieferung der Produkte oder die Beendigung eines Verkaufsgeschäfts berechtigen den Käufer nicht, eine Entschädigung zu verlangen.
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3.7 Reklamationen bezüglich der Produkte und/oder ihrer Lieferung sind kein Grund für die Aussetzung oder Verzögerung der Zahlung.
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3.8 Bei Zahlungsverzug oder Insolvenzgefahr des Käufers hat der Verkäufer Anspruch darauf:
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die Vorauszahlung oder geeignete Sicherheiten zu verlangen; und/oder
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die Lieferungen auszusetzen; und/oder
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die sofortige Zahlung aller bereits ausgestellten Rechnungen zu verlangen, unabhängig von der darin angegebenen Zahlungsfrist; und/oder
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einen bestehenden Kaufvertrag zu kündigen.
4. LIEFERUNG
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4.1 Sofern nicht anders schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, liefert der Verkäufer die Produkte FCA an seine Geschäftsräume (INCOTERMS neueste Version). Falls erforderlich, sorgt der Verkäufer auf Kosten und Ausgaben des Käufers für den Versand der Produkte. Im letzteren Fall gilt die Lieferung als erfolgt, wenn die Produkte an den Spediteur übergeben werden.
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4.2 Bei fehlender oder während des Transports beschädigter Ware muss der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung alle erforderlichen Vorbehalte auf dem Lieferschein der Ware anführen. Zudem müsse diese Vorbehalte dem Verkäufer innerhalb von 48 Stunden nach Lieferdatum schriftlich per Einschreiben mit Rückschein bestätigt werden.
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4.3 Unter folgenden Umständen haftet der Verkäufer nicht für Lieferverzögerungen:
- höhere Gewalt oder andere außergewöhnliche Ereignisse, die sich einer angemessenen Kontrolle entziehen und zu einer Unterbrechung des Herstellungsprozesses führen, einschließlich Energie- und/oder Rohstoffmangel, Pandemien, Embargos oder Handelsbeschränkungen;
- vom Käufer verursachte Verzögerungen, insbesondere wenn der Käufer die zur Ausführung der Bestellung erforderlichen Angaben nicht gemacht hat;
- überfällige Zahlungen gemäß Abschnitt 3.8 dieser AGB.
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4.4 Strafen für verspätete Lieferung können vom Käufer nur dann erhoben werden, wenn dies ausdrücklich in einem bestimmten Liefervertrag vereinbart wurde, und in jedem Fall bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Preises der verspäteten Lieferung.
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4.5 Der Käufer wird Teillieferungen oder verspätete Lieferungen nicht zurückweisen. Alle durch die Zurückweisung von Waren entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Mehrlieferungen zur Aufrundung auf die Verpackungseinheit gelten als Vertragserfüllung und sind vom Käufer zu bezahlen.
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4.6 Auf Wunsch des Käufers zurückgesandte Waren können nur angenommen werden, wenn der Verkäufer dem schriftlich zugestimmt hat. Die zurückgesendeten Teile müssen originalverpackt sein, aus dem aktuellen Sortiment stammen und sich in verkaufsfähigem Zustand befinden. Die Rücksendung hat frachtfrei und auf Gefahr des Käufers zu erfolgen. Vom zu erstattenden Kaufpreis wird eine je nach tatsächlichem Zustand der Ware sowie ihrem Alter und Neupreis eine Wertminderung abgezogen. Die Wertminderung gilt nicht für Warenrücksendungen gemäß den nachfolgenden Abschnitten 5 und 6, sofern die Rücksendung vom Verkäufer genehmigt wurde. Sonderanfertigungen oder Artikel, die nicht im aktuellen Katalog enthalten sind, werden nicht zurückgenommen. Rücksendungen, die vom Verkäufer nicht angenommen wurden, werden je nach Wunsch des Käufers (auf Kosten des Käufers) an den Käufer zurückgesendet oder verschrottet.
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4.7 Bei vom Käufer gewünschten Änderungen der Bestellung verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Zeit, die zur Durchführung der gewünschten Änderung erforderlich ist.
5. KONFORMITÄT
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5.1 Reklamationen über offensichtliche Mängel oder Nichtkonformitäten des im Rahmen der Bestellung oder des Lieferscheins gelieferten Produkts müssen dem Verkäufer innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Produkte schriftlich mitgeteilt werden. Der Käufer verliert das Recht auf Reklamation, wenn die Ware nicht unverzüglich nach Lieferung geprüft wird.
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5.2 Als relevante Qualitätsmaßstäbe gelten mangels einer besonderen Qualitätssicherungsvereinbarung die in einer Spezifikation, einem produktspezifischen technischen Datenblatt oder einer gleichwertigen Beschreibung des Verkäufers enthaltenen Merkmale. Unwesentliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
6. GARANTIE UND HAFTUNG
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6.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gewährleistet der Verkäufer, dass die Produkte frei von Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehlern und gebrauchstauglich sind. Der Verkäufer gibt hierin keine Garantie dafür, das die Produkte mit den in Nicht-EU-Ländern und dem Vereinigten Königreich geltenden Gesetzen konform gehen. Es werden keine anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf die Produkte gegeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
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6.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt die Garantie für einen Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung an den Käufer. Die Garantie wird nur für Werkzeuge oder Maschinen mit einer Seriennummer oder einer anderen Identifikationsnummer gewährt, die eine Rückverfolgbarkeit ermöglicht. Die Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Produkte bereits vom Käufer verarbeitet oder in Produkte, Maschinen oder Anlagen des Käufers oder Dritter eingebaut wurden.
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6.3 Reklamationen wegen mangelhafter Produkte müssen innerhalb von acht Werktagen nach Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden.
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6.4 Die mangelhaften Produkte sind auf Verlangen des Verkäufers auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurückzusenden. Die einzige Verpflichtung des Verkäufers (und der einzige Rechtsbehelf des Käufers) bei einer Verletzung der Gewährleistung im Rahmen der vorstehenden Garantie besteht darin, die mangelhafte Ware innerhalb einer angemessenen Frist (an einem vom Verkäufer angegebenen Ort) zu reparieren oder DAP am ursprünglichen Lieferort zu ersetzen. Der Käufer verzichtet auf jeglichen Anspruch auf Schadenersatz, sobald die Garantie erfüllt und das Produkt repariert oder ersetzt wurde. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel aufgrund von Umgebungs- oder Belastungstests sowie von Missbrauch, Nichtbeachtung der Anweisungen des Verkäufers bezüglich Funktion, Wartung und Lagerung der Produkte, Reparaturen oder Änderungen seitens des Käufers oder eines Dritten ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers oder unsachgemäßer Installation, Transport oder Handhabung.
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6.5 Direkte Eingriffe vor Ort sind nicht in der Garantie inbegriffen; auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers sind sie nach den Tarifen des Verkäufers gebührenpflichtig.
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6.6 Bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers oder überfälligen Rechnungen kann die Garantiereparatur/der Garantieersatz ausgesetzt werden.
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6.7 Außer im Falle von Arglist oder grober Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nicht für Schäden an Sachen oder Dritten, die nicht ausdrücklich aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen vorgesehen sind. In keinem Fall haftet der Verkäufer für indirekte Schäden oder Folgeschäden, gleich welcher Art, wie beispielsweise Produktionsausfälle oder entgangene Gewinne. In jedem Fall ist das Schadensersatzrecht des Käufers auf einen Höchstbetrag begrenzt, der dem Wert der Produkte entspricht, die Mängel oder Fehler aufweisen.
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6.8 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an Eigentum oder Dritten, die nicht ausdrücklich aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen vorgesehen sind. Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für die Kosten des Entfernens oder Wiedereinbauens von Waren oder die Kosten des Aus- oder Wiedereinbaus oder für Geschäfts- oder Firmenwertverluste bzw. Gewinnverluste oder für Inspektions- oder Lagerkosten oder für Neben- und Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dem Verkauf von Waren an den Käufer ergeben können. Sofern die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden kann, ist der Schadensersatzanspruch des Käufers in jedem Fall auf einen Höchstbetrag in Höhe des Wertes der Produkte mit Mängeln oder Fehlern beschränkt.
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6.9 Der Verkäufer hat im Zusammenhang mit den Produkten geeignete Haftpflichtversicherungen abgeschlossen.
7. EXPORTKONTROLLVORSCHRIFTEN
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7.1 CEMBRE ist nicht zur Erfüllung dieses Vertrages verpflichtet, wenn dieser Erfüllung Hindernisse aus nationalen oder internationalen Außenwirtschafts- oder Zollvorschriften, Embargos oder sonstigen Sanktionen oder Beschränkungen entgegenstehen.
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7.2 Übergibt der Käufer die Ware an Dritte, hat der Käufer alle anwendbaren nationalen und internationalen (Re-)Exportkontrollvorschriften einzuhalten.
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7.3 Der Käufer wird mit dem Verkäufer zusammenarbeiten, um Informationen über Endverbraucher, Bestimmungsort und Verwendungszweck der von CEMBRE gelieferten Waren bereitzustellen, falls dies aufgrund von Zollkontrollaktivitäten oder Exportkontrollbestimmungen erforderlich ist.
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7.4 Verstöße gegen diesen Abschnitt 7 berechtigen den Verkäufer, einen bestehenden Kaufvertrag jederzeit fristlos zu kündigen.
8. GEISTIGES EIGENTUM, VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
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8.1 Die Nutzung der CEMBRE-Marken unterliegt den auf der Website https://www.cembre.com/group/termsandconditions veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu deren Einhaltung der Käufer verpflichtet ist. Es ist verboten, die Produkte ohne die schriftliche Genehmigung von CEMBRE umzuetikettieren und neu zu verpacken.
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8.2 Jede Partei behält das Eigentum an ihrem geistigen Eigentum, das vor oder außerhalb des Geltungsbereichs des Kaufvertrags entwickelt wurde. Wenn im Rahmen des Kaufvertrags geistiges Eigentum entwickelt wird, werden die Parteien eine separate Vereinbarung über das Eigentum daran treffen.
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8.3 Der Verkäufer behält sich das Urheberrecht an seinen Katalogen, technischen Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Plänen, Berechnungen, Datenblätter), sonstigen Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – ausdrücklich vor. Dem Käufer wird lediglich ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt.
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8.4 Alle Zeichnungen und technischen Unterlagen, die sich auf die von einer Partei an die andere übergebenen Produkte beziehen, bleiben ausschließliches Eigentum der einreichenden Partei und dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie zur Verfügung gestellt wurden. Die empfangende Partei darf diese Unterlagen nicht anderweitig verwenden und darf ohne Zustimmung der einreichenden Partei keine Kopien davon anfertigen, sie nicht vervielfältigen und an Dritte weitergeben. Der Endbenutzer der Produkte gilt nicht als Dritter im Sinne dieses Abschnitts.
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8.5 Jede Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen, wenn der Käufer die Verletzung von Schutzrechten zu vertreten hat, insbesondere weil er ohne Zustimmung des Verkäufers den Leistungsgegenstand verändert, die Produkte vertragswidrig verwendet oder sie an einen anderen Ort als den Bestimmungsort verbracht hat.
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8.6 Stellt der Verkäufer Waren nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Käufers her (OEM-Produkte) und werden dabei Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Käufer den Verkäufer von allen hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen frei.
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8.7 Der Verkäufer gewährleistet, dass die vom Käufer erhaltenen personenbezogenen Daten in voller Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden.
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8.8 Verstöße gegen diesen Abschnitt 8 berechtigen den Verkäufer, einen bestehenden Kaufvertrag jederzeit fristlos zu kündigen.
9. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
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9.1 Erfüllungsort für die Lieferung samt etwaiger Nacherfüllung durch den Verkäufer ist der Sitz des Verkäufers.
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9.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
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9.3 Für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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9.4 Der Käufer erkennt an, dass die CEMBRE-Gruppe einen Ethikkodex angenommen hat, und verpflichtet sich, seine Bestimmungen zu respektieren und jegliches rechtswidrige Verhalten zu unterlassen. Die Nichteinhaltung einer der Bestimmungen des Ethikkodex führt zu einer schwerwiegenden Verletzung der Vertragspflichten und berechtigt CEMBRE zur fristlosen Kündigung des Vertrages ohne Anspruch auf Schadenersatz.
10. HÖHERE GEWALT UND NOTLAGEN
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10.1 Kein Versäumnis bzw. keine Unterlassung oder Verzögerung des Verkäufers bei der Erfüllung einer Verpflichtung gilt als Verletzung dieser Vereinbarung und begründet auch keine Haftung im Rahmen dieser Vereinbarung, wenn die Versäumnis, Unterlassung oder Verzögerung auf höhere Gewalt, Gesetze, Regeln, Vorschriften oder Anordnungen von Regierungsbehörden, Überschwemmungen, Brände, Explosionen, Stürme, Erdbeben, Kriegshandlungen (erklärt oder nicht erklärt), Rebellionen, Aufstände, Aufruhr, Sabotage, Mangel an Treibstoff, Strom, Energieressourcen und/oder Rohstoffen, Invasion, Epidemie, Quarantäne, Unfall, Streik, Aussperrung, Arbeitskampf oder andere vergleichbare Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen, zurückzuführen ist.
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10.2 Treten während der Vertragslaufzeit von den Parteien nicht voraussehbare Ereignisse ein, die das Vertragsgleichgewicht grundlegend verändern und dadurch den Verkäufer in der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten unverhältnismäßig belasten (Notlage), ist der Verkäufer befugt, jede Änderung des Vertrages vorzunehmen, die er den Umständen nach als richtig und angemessen erachtet, oder den Vertrag zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt und zu noch festzulegenden Bedingungen zu kündigen.
11. UMWELTGESETZE
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11.1 Hinsichtlich der Entsorgung gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, und zwar insbesondere die des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.